Quelle: Bremische Verordnung über die Jäger- und Falknerprüfung (JuFPrüfV)

Schießprüfung

Der Prüfungsgegenstand „zuverlässige Handhabung von Jagdwaffen auf dem Schießstand“ (Bestandteil der Praktischen und Mündlichen Prüfung) wird vorgezogen auf dem Schießstand geprüft.

Rehbockscheibe – 100 m – 5 Schuss – sitzend aufgelegt – gewertet werden Treffer bei den Ringen 3 bis 10. Mindestleistung 40 Ringe
Laufender Keiler – 50 m – 5 Schuss – Mindestleistung zwei Treffer in den Ringen

15 Wurftauben (Skeet oder Trap) – Mindestleistung 5 Treffer
oder
15 Kipphasen – Mindestleistung 8 Treffer

Ein nichtbestandener Schießprüfungsteil kann am gleichen Tag wiederholt werden.

Schriftliche Prüfung

Bei der schriftlichen Prüfung sind je Fachgebiet 20 Fragen schriftlich und/oder im Multiple-Choice-Verfahren (Ankreuzen) zu beantworten. Die Bearbeitungszeit beträgt insgesamt 2 ½ Stunden. Wichtiger Hinweis: Die Jägerprüfungsfragen sind öffentlich zugänglich, somit hast du die Möglichkeit, diese im Vorfeld zu lernen.

1. Jagdtierkunde, Ansprechen des Wildes, Wildbiologie
2. Jagdwaffen
3. Fallenjagd
4. Naturschutz und Hege
5. Jagdbetrieb
6. Behandlung des erlegten Wildes
7. Jagdrecht und verwandtes Recht

Praktische Prüfung und mündliche Prüfung

Die praktische und die mündliche Prüfung behandeln die gleichen sieben Fachgebiete.

Die praktische Prüfung wird in einem Jagdrevier abgehalten. Geprüft wird in den gleichen 7 Fächern wie bei der schriftlichen Prüfung. Je Fach sind 20 Fragen oder Aufgaben zu lösen, mit Ausnahme des Fachgebietes „Jagdwaffen“, wo insgesamt 30 Aufgaben und Fragen zu lösen sind.

Bei der mündlichen Prüfung werden pro Fach 10 mündliche Fragen gestellt, ausgenommen Fachgebiet „Jagdwaffen“, wo 30 Fragen zu beantworten sind. Die mündliche Prüfung dauert maximal 10 Minuten pro Fach und Prüfling.

Ergebnis der Jägerprüfung?!

Die Leistungen im schriftlichen, praktischen und mündlichen Teil werden benotet. Anschließend werden daraus die Gesamtnoten pro Fachgebiet und pro Prüfungsteil berechnet.

Die Prüfung gilt als nicht bestanden, falls:

– die Gesamtnote für das Prüfungsfachgebiet „Dem Jagdrecht unterliegende und andere wildlebende Tiere“ oder „Jagdwaffen“ oder „Fallenjagd“ schlechter als Note 4 ist oder

– die Gesamtnote für den Prüfungsteil „praktische Jägerprüfung“ schlechter als Note 4 ist oder

– der mittlere Wert (= Durchschnitt) der Gesamtnoten aller Prüfungsfachgebiete schlechter als Note 4 ist oder

– der mittlere Wert (= Durchschnitt) der Gesamtnoten aller Prüfungsteile schlechter als Note 4 ist.

Die nicht bestandene Jägerprüfung kann frühestens nach einem Jahr vollständig wiederholt werden.


Ein Durchfallen in der schriftlichen Prüfung ist nicht möglich, da die Note der schriftlichen Prüfung mit der Note der mündlich-praktischen Prüfung zusammengefasst wird. Ein Durchfallen im Gesamtergebnis ist jedoch möglich. Du hast jedoch immer die Möglichkeit, eine schlechte schriftliche Prüfung mithilfe der mündlich-praktischen Prüfung auszugleichen.

NS2
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NS3
NS2
NS1