Quelle: Landesjagdverband Brandenburg e.V. (LJVB)

Schießprüfung

Rehbockscheibe – 90-110 m – 5 Schuss – wahlweise stehend (angestrichen oder freihändig) oder sitzend aufgelegt – mind. 3 Treffer im Ringbereich von acht bis zehn
Laufender Keiler – 50 m – 5 Schuss – stehend freihändig – mind. 3 Treffer im Ringbereich von fünf bis zehn

10 Wurftauben (Trap) – Doppelschuss erlaubt – jagdlicher Anschlag – mind. 4 Treffer
oder
10 Kipphasen – 30-35 m – jagdlicher Anschlag – mind. 5 Treffer

Ein nichtbestandener Schießprüfungsteil kann am gleichen Tag wiederholt werden.

Schriftliche Prüfung

Es werden Kenntnisse aus 6 Sachgebieten geprüft, dabei werden pro Sachgebiet 15 Fragen gestellt. Die Fragen sind überwiegend im Multiple-Choice-Verfahren (Ankreuzen) zu beantworten, jedoch können bis zu 20% aller Fragen eine schriftliche Beantwortung erfordern. Die Bearbeitungszeit beträgt insgesamt 120 Minuten. 

1. Wildarten / Wildbiologie
2. Natur- und Umweltschutz
3. Waffentechnik – Führen von Jagd- und Faustfeuerwaffen
4. Jagdbetrieb
5. Wildkrankheiten und Behandlung von erlegtem Wild
6. Rechtliche Vorschriften

Mündlich-Praktische Prüfung

Der mündlich-praktische Teil wird vollständig oder teilweise in einem Jagdrevier abgehalten. 

Geprüft wird in den gleichen 6 Sachgebieten, die Fragen werden mündlich beantwortet. Insbesondere Kenntnisse der Biotoppflege, der häufigsten Baum- und Straucharten einschließlich der Äsungspflanzen der heimischen Tierarten, der wichtigsten Pirschzeichen, der Fährtenbilder und Geläufe und im sicherheitsbezogenen Umgang mit der Jagdwaffe im Revier sind erforderlich.

Je Fach beträgt die Prüfzeit je Prüfling maximal 20 Minuten, es wird in Gruppen von 2 bis 5 Bewerbern geprüft.

Ergebnis der Jägerprüfung?!

Du hast die schriftliche Prüfung bestanden, wenn du in jedem Sachgebiet mindestens 9 Fragen richtig beantwortet hast. Die mündliche Prüfung ist bestanden, wenn jeder Sachgebiet vom Prüfer als „bestanden“ bewertet wurde.

Die schriftliche Prüfung wird beim Durchfallen komplett wiederholt. Jedes Sachgebiet der mündlichen Prüfung sowie jeder Teil der Schießprüfung dürfen einzeln innerhalb von 24 Monaten zweimal wiederholt werden.

NS2
NS4
NS3
NS2
NS1