Quelle: Verordnung über die Jäger- und Falknerprüfung

Schießprüfung

In Bayern wird die Schießprüfung (auch Praktische Prüfung) an 3. Stelle nach der schriftlichen und mündlichen Prüfung abgelegt.

Rehbockscheibe – 100 m – 4 Schuss – 2 sitzend aufgelegt, 2 stehend angestrichen oder stehend freihändig nach Wahl. Ein Probeschuss ist erlaubt.

Mindestleistung 3 Treffer auf den achten bis zehnten Ring.

Dre Nachweis vom Schießtraining im Rahmen der Jagdausbildung sowie der Treffernachweis von drei Wurfscheiben einer 10er Serie in Form eines qualifizierten Schießleistungsnachweises wird als Zulassungsvoraussetzung zur Jägerprüfung gefordert.

Es sind ausreichende Leistungen in der Handhabung der gebräuchlichen Jagdwaffen (Lang- und Kurzwaffen) nachzuweisen. 

Ein nichtbestandener Teil der praktischen Prüfung kann am gleichen Tag wiederholt werden.

Schriftliche Prüfung

Insgesamt werden 100 Fragen aus 6 Sachgebieten gestellt. Die Fragen sind ausschließlich im Multiple-Choice-Verfahren (Ankreuzen) zu beantworten. Die Bearbeitungszeit beträgt insgesamt 100 Minuten. Wichtiger Hinweis: Die Jägerprüfungsfragen sind öffentlich zugänglich, somit hast du die Möglichkeit, diese im Vorfeld zu lernen.

  • Jagdwaffen, Jagd-und Fanggeräte
  • Biologie der Wildarten
  • Rechtliche Vorschriften
  • Wildhege, Jagdbetrieb und jagdliche Praxis
  • Jagdhundewesen
  • Naturschutz, Landbau, Forstwesen, Wild- und Jagdschadensverhütung

Mündliche Prüfung

Die mündlich-praktische Prüfung wird in einem Jagdrevier abgehalten. 
Geprüft wird in den oben genannten 6 Sachgebieten sowie in der praktischen Waffenhandhabung. Je Fach beträgt die Prüfzeit je Prüfling mindestens 10 und maximal 15 Minuten, es werden höchstens 3 Bewerber gleichzeitig geprüft.

Ergebnis der Jägerprüfung?!

Für das Bestehen des schriftlichen Teils dürfen insgesamt maximal 25 Fehler gemacht werden. Wurde im mündlichen Teil in mindestens einem Sachgebiet „ungenügend“ oder in zwei oder mehreren Sachgebieten „mangelhaft“ erzielt, gilt der mündliche Teil als nicht bestanden.

Der mündliche und der praktische Prüfungsteil können innerhalb von zwei Jahren nach Bestehen des schriftlichen Teils jeweils zweimal wiederholt werden.


NS2
NS4
NS3
NS2
NS1