Quelle: Verordnung zur Durchführung des Landesjagdgesetzes

Schießprüfung

Rehbockscheibe – 90-110 m – 5 Schuss – sitzend aufgelegt – Mindestleistung 40 Ringe
Laufender Keiler – 48-62 m – 5 Schuss – stehend freihändig – Mindestleistung zwei Treffer in den Ringen

Es sind zehn bewegliche Ziele zu beschießen, Doppelschüsse sind zugelassen:

  • Skeetschießen – je zwei Tauben von den Ständen 1, 3, 4, 5 und 7 aus, wobei jeweils die erste Taube vom hohen Turm und die zweite Taube vom niedrigen Turm geworfen wird;
  • oder Trapschießen – Tauben in wechselnder Höhe und Seitenrichtung;
  • oder Kipphasen aus einer Entfernung von 25 bis 35 m.

Mindestleistung – 3 Wurftauben oder 5 Kipphasen.

Ein nichtbestandener Schießprüfungsteil kann am gleichen Tag einmal wiederholt werden.

Schriftliche Prüfung

Insgesamt werden 100 Fragen gestellt, die ausschließlich im Multiple-Choice-Verfahren (Ankreuzen) zu beantworten sind. Die Bearbeitungszeit beträgt insgesamt 2 Stunden. Wichtiger Hinweis: Die Jägerprüfungsfragen sind öffentlich zugänglich, somit hast du die Möglichkeit, diese im Vorfeld zu lernen.

1. Kenntnis der Tierarten, Wildbiologie, Wildhege, Naturschutz;

2. Jagdbetrieb, waidgerechte Jagdausübung, Sicherheitsbestimmungen, Jagdhundewesen, Behandlung des erlegten Wildes, Wildkrankheiten, Grundzüge des Land- und Waldbaues, Wildschadenverhütung;

3. Waffentechnik, Führung von Jagd- und Faustfeuerwaffen (insbesondere sichere Handhabung, Gebrauch und Pflege der Jagd- und Faustfeuerwaffen);

4. Jagdrecht, Grundsätze und wichtige Einzelbestimmungen des Waffenrechts, des Tierschutzrechts, des Naturschutz- und Landschaftspflegerechts.

Praktische Prüfung

Die mündlich-praktische Prüfung wird in einem Jagdrevier abgehalten. 
Geprüft wird in den gleichen 4 Sachgebieten wie bei der schriftlichen Prüfung. Die Prüfzeit beträgt je Prüfling bis zu 30 Minuten.

Ergebnis der Jägerprüfung?!

Die Prüfung ist insgesamt bestanden, wenn der Bewerber den schriftlichen Teil, die Schießprüfung und den mündlich-praktischen Teil bestanden hat.

Beim Nichtbestehen der Schießprüfung und/oder des mündlich-praktischen Teils der Prüfung kannst du an einer einmaligen Nachprüfung teilnehmen, die von der unteren Jagdbehörde festgelegt wird. Du wirst dabei nur in dem Teil geprüft, den du nicht bestanden hast. Die Nachprüfung darf frühestens drei Monate nach dem festgestellten Nichtbestehen der Jägerprüfung stattfinden.

NS2
NS4
NS3
NS2
NS1