Dein Weg zum Jagdschein in Mecklenburg-Vorpommern:
Die Jägerprüfung in Mecklenburg-Vorpommern wird nach Bestimmungen der Jägerprüfungsverordnung des Landes Mecklenburg-Vorpommern (JägerPVO M-V) durchgeführt. Du wirst zur Prüfung zugelassen, falls du eine jagdlicht Ausbildung absolviert sowie mindestens zwei Ausbildungsstunden je prüfungsrelevanter Schießdisziplin abgeleistet hast. Du musst außerdem sechs Monate vor Beginn der Prüfung das 15. Lebensjahr vollendet haben.
Für die Vorbereitung empfehlen wir dir zusätzlich unsere Online-Videokurse (auf Wunsch auch als Powerkurs mit anschließendem Präsenz-Unterricht), die dir enorme Unterstützung durch ihre klaren und detaillierten Erläuterungen der Lerninhalte bieten.
Die Jägerprüfung besteht aus den drei Teilen: Schießprüfung, schriftliche Prüfung und mündlich-praktische Prüfung, wobei die Reihenfolge durch die Prüfungsbehörde bestimmt wird.
Nach bestandener Jägerprüfung gehst du mit dem amtlichen Dokument, welches die bestandene Jägerprüfung bescheinigt, einem Lichtbild von dir, dem Nachweis über das Bestehen einer Jagdhaftpflichtversicherung und deinem Personalausweis zur Unteren Jagdbehörde deines Heimatortes und löst dort deinen Jagdschein. Das war’s!
Eine weitere Gelegenheit bietet dir die Jagdschule Sauerland, wo du die Jägerprüfung unabhängig von deinem Hauptwohnsitz ablegen kannst. Wir helfen dir gern!
Hier findest du die Informationen zur Jägerprüfung vom Landesjagdverband Mecklenburg-Vorpommern.
Quelle: Verordnung über die Prüfung zur Erlangung des ersten Jagdscheines des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Gliederung der Jägerprüfung
Jagdliches Schießen
Schriftliche Prüfung
Praktische Prüfung
Schießprüfung
1
Büchsenschießen:
Rehbockscheibe – 100 m – 5 Schuss – stehend angestrichen – Mindestleistung 26 Ringe
Laufender Keiler – 50 m – 5 Schuss – jagdliche Gewehrhaltung – Mindestleistung drei Treffer in den Ringen
Flintenschießen:
- 10 Wurfscheiben – 11 Meter Abstand, Trap – Doppelschuss erlaubt – mind. 3 Treffer
- oder laufender Hase 10mal – 35 Meter – je Hase max. zwei Schrotschüsse – mind. 5 Treffer
Kurzwaffe:
DJV-Pistolenscheibe – 5 Schüsse – 10 Meter Abstand – stehend freihändig, ein- oder beidhändig – mind. 2 Treffer vom sechsten bis zehnten Ring
Ein nichtbestandener Schießprüfungsteil kann einmal wiederholt werden.
Schriftliche Prüfung
2
Je Prüfungsfach werden 25 Fragen gestellt. 15 dieser Fragen sind Multiple-Choice Fragen mit einer korrekten Antwort. Die Antworten auf die übrigen Fragen sollen selbständig formuliert werden. Die Bearbeitungszeit beträgt insgesamt 150 Minuten. Wichtiger Hinweis: Die Jägerprüfungsfragen sind öffentlich zugänglich, somit hast du die Möglichkeit, diese im Vorfeld zu lernen.
Fächer:
- Tierarten; Wildbiologie; Wildhege; Biotophege; Wild- und Jagdschadensverhütung; Land- und Waldbau
- Jagdbetrieb; Bauart und Funktionsweise von Fanggeräten und deren Einsatz; tierschutzgerechte Haltung, Ausbildung und Führen von Jagdhunden; jagdliches Brauchtum; Unfallverhütung
- Waffenrecht; Waffentechnik; Handhabung, Führung und Aufbewahrung von Jagd- und Faustfeuerwaffen; Munition
- Lebensmittelrecht, insbesondere Anforderungen an die kundige Person, Anatomie, Physiologie und Verhaltensweisen des Wildes, Untersuchung des Wildes vor und nach dem Schuss, Kennzeichnung und Behandlung des erlegten Wildes, Hygiene- und Verfahrensvorschriften für den Umgang mit Wildkörpern, Rechts- und Verwaltungsvorschriften für das Inverkehrbringen von Wildbret, Trichinenprobenahme und Wildtierkrankheiten
- Tierschutzrecht; Jagd- und Forstrecht; Naturschutz- und Landschaftspflegerecht; ergänzt durch Sicherheits- und andere in Bezug auf die Jagdpraxis einschlägige Vorschriften
Mündlich-Praktische Prüfung
3
Bei der mündlich-praktischen Prüfung wird in den gleichen 5 Fächern geprüft, wie auch bei der schriftlichen Prüfung. Je Fach beträgt die Prüfzeit je Prüfling max. 20 Minuten.
Fächer:
Geprüft wird in den gleichen Fächern wie bei der schriftlichen Prüfung.
Im Prüfungsfach 3 beschränkt sich die Prüfung auf solche Waffen und Munition, die bei der Jagdausübung oder für den Jagdschutz üblicherweise verwendet werden.
Ergebnis der Jägerprüfung?!
Das Ergebnis der schriftlichen und mündlich-praktischen Prüfung darf in keinem Fach bei der Note 6 liegen oder in mehr als einem Fach mit der Note 5 bewertet werden. Der Notendurchschnitt aller Prüfungsfächer der schriftlichen und der mündlich-praktischen Prüfung soll jeweils den Wert 4,0 überschreiten. Bei den Fächern 3 und 4 soll mindestens die Note 4 erreicht werden.
Wichtiger Hinweis!
Nicht bestandene Prüfungsteile können innerhalb von 12 Monaten nachgeholt werden. Die Wiederholung ist je Prüfungsteil nur einmal möglich.
Die bestandene Jägerprüfung hat Gültigkeit in der gesamten Bundesrepublik!
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